Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf – Stand 23. Oktober 2026. Diese Bedingungen sind für die Seatsoccer-Vermietung vorbereitet. Vor dem Einsatz bei verbindlichen Buchungen ist eine rechtliche Prüfung erforderlich.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Subsoccer-Tischen und ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen unter der Bezeichnung SEATSOCCER durch Vladislav Zubkov, Bergstrasse 14D, 50739 Köln, Deutschland, E-Mail: info@seatsoccer.de (nachfolgend „Vermieter“). Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein.
Die Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vor Vertragsschluss zugänglich gemacht werden und ihre Geltung vereinbart wird. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Entgegenstehende Bedingungen eines unternehmerischen Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Die Website dient der Information und unverbindlichen Anfrage. Das Absenden des Formulars, eine Eingangsbestätigung oder eine Terminabstimmung begründen noch keine Buchung. Der Kunde erhält ein Angebot mit Leistungsumfang, Termin oder Mietzeitraum, Anzahl der Tische, Gesamtpreis und gegebenenfalls Transport- und Servicekosten.
Ein Vertrag entsteht durch Annahme eines verbindlichen Angebots innerhalb seiner Annahmefrist oder durch ausdrückliche Buchungsbestätigung des Vermieters nach Bestellung des Kunden. Die Bestätigung erfolgt in Textform, etwa per E-Mail. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt. Verbindlich bestätigte Preise werden nicht nachträglich einseitig geändert.
3. Leistungen, Preise und Zahlung
Maßgeblich ist der vereinbarte Leistungsumfang. Lieferung, Abholung, Auf- und Abbau sowie Betreuung gehören nur zum Vertrag, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Eine durchgehende Betreuung ist bei reiner Tischmiete nicht enthalten.
Gegenüber Verbrauchern wird der Gesamtpreis einschließlich anfallender Umsatzsteuer und aller feststehenden Zusatzkosten vor Vertragsschluss angegeben. Website-Preise mit dem Hinweis „Stand 2023“ sind lediglich eine Orientierung; maßgeblich ist das angenommene Angebot. Vorauszahlung oder Kaution gelten nur, wenn sie vor Vertragsschluss vereinbart und beziffert wurden. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu bezahlen, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
4. Mietzeit, Übergabe und Veranstaltungsort
Mietbeginn, Mietende sowie Übergabe- und Rückgabetermine werden im Angebot festgelegt. Aufbau und Abbau verkürzen eine ausdrücklich vereinbarte betreute Spielzeit nicht. Eine Verlängerung erfordert eine Vereinbarung; eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
Der Kunde teilt den vollständigen Veranstaltungsort, Zugangsbeschränkungen, Treppen, Transportwege und sonstige für Lieferung und Aufbau wesentliche Umstände rechtzeitig mit. Er sorgt für einen geeigneten, ebenen und standsicheren Aufstellort, ausreichenden Bewegungsraum und notwendige Genehmigungen. Eine Nutzung im Freien wird vorher abgestimmt und setzt geeignete Wetter- und Schutzbedingungen voraus. Zusätzliche Leistungen oder Aufwendungen werden nur nach Vereinbarung oder auf gesetzlicher Grundlage berechnet.
5. Nutzung und Sorgfalt
Die Tische dürfen nur bestimmungsgemäß und entsprechend den übergebenen Hersteller- und Sicherheitshinweisen genutzt werden. Untersagt sind insbesondere das Besteigen oder Sitzen auf der Tischplatte, gewaltsame Belastungen, eigenmächtige Umbauten und die Nutzung eines erkennbar beschädigten Tisches. Sicherheitsanweisungen des eingesetzten Personals sind zu beachten.
Der Kunde sorgt dafür, dass die Nutzer eingewiesen werden. Minderjährige benötigen eine ihrem Alter und der Situation angemessene Aufsicht. Eltern oder andere Aufsichtspersonen haften ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine Weitervermietung oder Überlassung an andere Veranstalter bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform. Die Nutzung durch Gäste der vereinbarten Veranstaltung ist davon nicht betroffen.
Außerhalb der Nutzung wird das Equipment trocken und gegen unbefugten Zugriff gesichert aufbewahrt. Bei unsicheren Bedingungen ist die Nutzung zu unterbrechen und der Vermieter zu verständigen.
6. Mängel, Schäden und Rückgabe
Erkennbare Schäden oder fehlendes Zubehör sollen bei Übergabe gemeinsam dokumentiert werden. Später bemerkte Mängel, Schäden oder Verluste sind unverzüglich zu melden. Der Kunde soll dem Vermieter Gelegenheit zur Abhilfe geben, soweit dies zumutbar ist; gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Eine eigenmächtige Reparatur erfolgt nur mit Zustimmung, soweit das Gesetz nichts anderes zulässt.
Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Termin mit dem überlassenen Zubehör. Gewöhnliche Gebrauchsspuren bei vertragsgemäßer Nutzung werden nicht berechnet. Für Schäden, Verlust, verspätete Rückgabe oder außergewöhnliche Reinigung gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und der tatsächlich ersatzfähige Aufwand. Eine automatische Belastung mit dem Neupreis oder eine verschuldensunabhängige Haftung wird nicht vereinbart.
7. Stornierung, Umbuchung und Wetter
Stornierungen und Umbuchungswünsche sollen möglichst frühzeitig in Textform an info@seatsoccer.de mitgeteilt werden. Eine Umbuchung wird erst mit Zustimmung des Vermieters verbindlich. Für Stornierungen wird in diesem Entwurf keine pauschale Prozentstaffel vereinbart.
Kann der Kunde die Leistung aus Gründen in seinem eigenen Bereich nicht nutzen, richten sich verbleibende Vergütungs- und Ersatzansprüche nach dem Gesetz und wirksam getroffenen Individualvereinbarungen. Ersparte Aufwendungen und anrechenbare Vorteile einer anderweitigen Vermietung sind zu berücksichtigen. Der Kunde kann geltend machen, dass ein verlangter Schaden oder Aufwand nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
Bei angekündigtem Regen oder anderen problematischen Bedingungen sprechen die Parteien möglichst frühzeitig über eine geeignete Alternative. Ob die Durchführung möglich ist und wer welche Kosten trägt, richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und den gesetzlichen Regeln. Es gibt weder einen pauschalen Ausschluss aller Erstattungen bei schlechtem Wetter noch eine automatische Zusage kostenloser Stornierung. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und für schuldhaft verursachte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie die Haftung aus übernommenen Garantien bleiben unberührt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung für andere Schäden auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für sonstige, lediglich leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Diese Regeln gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Verbraucher und Widerruf
Ein gesetzliches Widerrufsrecht wird durch diese AGB nicht eingeschränkt. Bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kann Verbrauchern ein Widerrufsrecht zustehen. Für bestimmte termingebundene Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sieht § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB eine Ausnahme vor. Diese Ausnahme wird hier nicht pauschal auf jede reine Equipmentmiete angewendet.
Ob ein Widerrufsrecht besteht, ist anhand der konkret angebotenen Leistung zu bestimmen. Soweit es besteht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular. Ein Leistungsbeginn innerhalb der Widerrufsfrist und seine möglichen Folgen werden, soweit erforderlich, gesondert und ausdrücklich vereinbart. Die unverbindliche Anfrage enthält keine Erklärung zum Verzicht auf ein Widerrufsrecht.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar, soweit sie gesetzlich nicht abbedungen werden können. Gerichtsstand ist nicht pauschal Köln; es gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung bleibt zulässig, soweit das Gesetz sie im Einzelfall erlaubt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Regelungen bleiben bestehen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
